Bezugsrecht Lebensversicherung durch Erben ausgehebelt?

03.06.2006 18:50:32

Hallo werte Kollegen,

wussten Sie schon, daß ein Erbe die Begünstigung eines Dritten aus einem LV
Vertrag widerrufen kann, solange der Dritte von nicht von der Begünstigung
erfahren hat? Dann ist der mit der Lebensversicherung beabsichtigte
Schenkungsvertrag nicht zustandegekommen, dem Dritten steht dann die Versicherungssumme
nicht zu (§ 516 I BGB).

Ihr,

[Name ausgeblendet]

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