Bisex und Unisextarife Versicherungskammer

31.05.2017 11:18:03

Guten Tag werte Kollegen,

Kundin mit Beihilfe fordert von VKB/Beamtenkrankenkasse ein Umstellungsangebot von BiSex in Unisextarif an.

Antwort: haben wir nicht!

Kaum zu glauben.

Wer weiß wo und wie man Kammertarife rechnen kann bzw. kennt einen zuverlässigen Ansprechpartner.

Besten Dank,

Ihr

[Name ausgeblendet]

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31.05.2017 18:34:24

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

selbstverständlich hat die Bayerische Beamtenkrankenkasse die Beamtentarife
für alle Neuzugänge ab Ende des Mayakalenders in Unisex kalkuliert, wie das
Gesetz es befahl.

Die Tarife können Sie mit dem Tarifrechner auf der Homepage der VKB
berechnen.

Jedoch ein Umstellungsangebot gibt es nicht. Denn wo soll hier die
Rechtsgrundlage sein, dass der Kunde eine Umstellung verlangen könnte?

Solange es nicht ein neuer Tarif ist, sondern nur eine modifizierte
Beitragskalkulation, gibt es darin kein Tarifwechselrecht gemäß § 204 VVG
"in einen anderen Tarif".

Und das ist auch gut so, würden doch diejengen, die sich günstiger stellen,
die Unisexkalkulation durch ihren Wechsel verteuern.

Also kurz: die BBK hat es, aber der Kunde kriegt es nicht, alles ganz legal,
korrekt, gut und lobenswert.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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