CSS

06.11.2007 21:54:40

Hallo Kollegen,

mir hat das CSS-Produkt auch auf Anhieb sehr gut gefallen.

Was mich allerdings vom Vertrieb dieses Produkts abhält ist die
Kündigungsmöglichkeit von Gesellschaftsseite. Auf diese wurde von CSS nicht
verzichtet. Dies wurde mir auch auf Nachfrage so bestätigt.

Halten Sie es für sinnvoll, eine Krankenversicherung zu verkaufen, die bei
Krankheit gekündigt wird? Bei Gesundheitsproblemen handelt es sich ja nicht
um einen unvorhergsehenen Haftpflichtschaden, diese bleiben auf Dauer
bestehen, eine versicherbarkeit woanders ist dann natürlich ausgeschlossen.

Wie halten Sie diesen Aspekt, in Zusammenhang mit unseren
Aufklärungspflichten in Zusammenhang mit der Vermittlerrichtlinie? Werden
Sie CSS trotzdem vermitteln? Schreiben Sie dann in das Protokoll, dass das
Produkt von Gesellschaftsseite nach Krankheit jederzeit gekündigt werden
kann, in Ihr Gesprächsprotokoll? Welcher Kunde kauft so etwas?

Schöner Gruß

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29.03.2012 17:57:29

Von: Wolfgang [Name ausgeblendet]

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