Courtagezahlung bei Vermittlerwechsel bei 3-Jahres-Vertrag (Nürnberger)

05.09.2013 14:42:19

Hallo, werte Kollegen,
ein Mandant von mir wechselt für einen Vertrag (Inhaltsversicherung Praxis)
nun den "Vermittler". Mein Mandant (Arzt) hat den Vertrag über mich vor ca.
3/4 Jahr für 3 Jahre abgeschlossen.
Nun war ich verwundert: Die Nürnberger will mir bereits ab der nächsten
Hauptfälligkeit (also nach 1 Jahr Vertragslaufzeit) keine Courtage mehr
zahlen.

Mein Kenntnisstand:
Bei einem Wechsel des Vermittlers kann dieser den Vertrag zwar übernehmen,
jedoch steht die Courtage dem Abschlussvermittler bis zum Ende des
Vertragsverhältnisses zu.
Bei einem Wechsel zu einem Ausschliesslichkeitsvertreter gäbe es eine
Ausgleichszahlung bei vorzeitiger Bestandsübertragung.
Der neue "Vermittler" könnte den Vertrag ja auch kündigen – aber eben erst
nach Ablauf der (in diesem Fall) 3 Jahren Vertragslaufzeit.
Also kann m. E. auch eine vorherige courtagepflichtige Bestandsübernahme
erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit durchgeführt werden.

Ich hatte die Nürnberger vor ca. 4 Wochen gebeten, mir folgende Auskünfte zu
geben:
1. Mitteilung, ob es sich bei dem neuen Vermittler um einen
Versicherungsmakler oder um einen Ausschliesslichkeitsvertreter handelt.
2. Auskunft, ob der neue Vermittler (wenn es sich um einen
Versicherungsmakler handelt) in seinem Maklervertrag mit meinem Mandanten
auch die
Haftung für bestehende Verträge übernimmt.

Die Nürnberger antwortet mir (ohne auf mein Schreiben einzugehen):
" Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],
wir beziehen uns auf Ihr Fax an unsere Gesellschaften vom 22.7.2013 und
informieren Sie, dass nur ein Courtageanspruch besteht, wenn der Vertrag
auch in der Agt. betreut wird.
Da dieses nicht mehr der Fall ist, kann selbstverständlich keine Courtage
mehr fließen. Zur nächsten Hauptfälligkeit wird die Courtage ordnungsgemäß
der jetzt betreuenden Agt. zugeführt.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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