Courtagezusage

09.08.2005 13:23:59

Heute ins Haus geflattert:

In einer "Vertriebsvereinbarung" zu lesen: "Die .... beauftragt den Partner,
.... sowie ...versicherungen und ... an neu gewonnene Kunden deutschlandweit
zu vermittlen. ..... darf der Partner nicht als Verttreter der DSL Bank
auftreten. .... die ... bleibt verechtigt, sich weiterer Handelsvertreter zu
bedienen.

Ist meiner Meinung nach nicht wirklich das was man sich unter einer
Courtagezusage vorstellt oder?

Mit freundlichen Grüssen

[Name ausgeblendet]

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