DS-GVO Nafi

08.03.2018 17:58:12

Guten Tag,



ich habe heute ein 19 (!) Seiten langes Pamphlet (Vertrag zur Datenverarbeitung) erhalten und soll dies unterschreiben.



Wenn das die Auswirkungen von den Bemühungen von Edmund [Name ausgeblendet] in Brüssel zum Bürokratieabbau sind, dann mal Gute Nacht.



Frage: hat jemand verstanden, was da alles drin steht * oder muss ich einen Anwalt beauftragen?





Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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08.03.2018 18:23:37

Das habe ich ungelesen unterschrieben und zurückgesandt.

Der Hintergrund ist der Amtsschimmel.
Die Leute, die an Anis Amry dran waren und ihm mit Taxi nach Berlin gefahren
haben,
machen sich immer noch Sorgen um den Verbraucher.

Das hat erhebliche Auswirkungen auf jeden kleinen Betrieb.
Wir verwalten Daten und geben die weiter, früher auf Papier und Heute
elektronisch.
Früher öffnete "Horch und Lausch" den Brief mit Wasserdampf, Heute findet
der Mißbrauch online statt.

Der staat schützt also nicht die Rechtschaffenen,
sondern er zwingt diese sich vor Mißbrauch durch Kriminelle zu schützen
(eigentlich Polizeiarbeit)
und schreibt trotz seiner eigenen zunehmenden Unfähigkeit die geeigneten
Mittel vor
und droht den Rechtschaffenen bei Nichteinhaltung mit Bußgeldern.
Die Schurken lachen sich immer noch Tod und werden mit dem TAXI durch die
Gegend gefahren, s.o.

Lange Rede kurzer Sinn:
NAFI hat entsprechend reagiert, von einigen VUs haben wir ähnlich Post
erhalten.
Alleine die Richtlinie müssen Sie auch in ihrem Büro umsetzen.

Nach tausend unterschiedlichen Gewerbeerlaubnissen und deren Verwaltung,
nach über 100 Seiten Dokumentation für jede Beratung incl. der Aushändigung
von AVB, BVB und Protokollen,
neben Ordner für das GWG,
neben Ordner zur Verwaltung der Fortbildung,
neben MIFID und der Pflicht Telefonate zu protokollieren und zu archivieren
(Datenschutz hier nein Danke),
haben wir also ein neues, schwachsinniges Betätigungsfeld erhalten,
das wiederum Zeit, Papier und damit Geld frißt,
und dessen Nichteinhaltung dem Gesetzgeber die Möglichkeit bietet Bußgelder
zu erheben.
Alles klar?

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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08.03.2018 19:20:43

Worum geht es denn Herr [Name ausgeblendet]?

Was steht hinter dem Kürzel: DS-GVO Nafi?

??
[Name ausgeblendet]

[Name ausgeblendet]

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08.03.2018 22:50:40

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

es geht um vom Kfz-Vergleichsrechnerportal NAFI und um deren Datenschutz-Vereinbarung gem.
Art. 4 DSGVO.
"Begriffsbestimmungen. Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck: "personenbezogene Daten" alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die ..."

Mit Gruß

[Name ausgeblendet]

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09.03.2018 07:47:19

Danke!!!

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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09.03.2018 07:47:20

DS-GVO = Datenschutz-Grundverordnung
Umsetzung der EU Verordnung 2016/679
https://dsgvo-gesetz.de/

BDSG = Bundesdatenschutz Gesetz
hat sich 2017 geändert

Betrifft jeden der Daten verarbeitet.
Auch Ihren Betrieb.
Stichtag 28.05.2018

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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09.03.2018 07:47:19

Herr [Name ausgeblendet],

DANKE

[Name ausgeblendet]

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09.03.2018 10:52:27

Hallo Herr [Name ausgeblendet]
und alle andere Teilnehmer,

die Problematik der Mehrarbeit ist ja klar. Die neue Gesetzgebung schafft
aber nur den Tatbestand des permanenten Verstoßes.

Wenn der gemeine Vermittler die Gesetzte einhalten würde wollen, hat er
keine Abschlüsse mehr! Wie bewerkstelligt er telefonisch/Mail
gesetzeskonform eine Kfz-Berechnung, wenn z.B. die Daten von Mitnutzern
abgefragt werden müssen?
Die Logik hieße doch: "bringen Sie erst mal eine Datenschutzerklärung Ihrer
Schwiegermutter, Freund der Tochter oder des Geliebten bei. Vorher kann ich
keine Berechnung durchführen und Ihnen eine eVB aushändigen".
Wollen wir Wetten, dass das Auto nicht bei dem Vermittler in den Bestand
kommt?

Oder: die Eltern machen eine FamilienunfallVs und der 16-jährige Sohn muss
ebenso unterschreiben, obwohl die Eltern die "Macht" haben und der Sohn
gerade im Schüleraustauch in den USA ist! Dann gibt es eben keine UnfallVs
für ihn!???

Dies trifft aber alles nicht meine Frage: ist die NAFI-Vereinbarung
kritiklos anzuerkennen? Hat jemand die juristischen Kenntnisse das zu
beurteilen. Es trifft hier ja wohl tausende NAFI-Kunden.

Können wir darauf zurückkommen?

Vielen Dank

[Name ausgeblendet]

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09.03.2018 12:38:02

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

aber da stehen die Makler doch nicht alleine.

Unsere gesamte Wirtschaft, jeder Betrieb, und auch das Meiste sonst auch
würde zum Stillstand kommen, wenn jeder sich ganz genau stets an alle
Gesetze halten würde.

In einer betrieblichen Schulung schon vor 30 Jahren hörte ich: Eigentlich
müssen Sie alle diese Anwendungen auf dem PC uns melden, aber wenn Sie das
tun würden, würden wir hier in Arbeit untergehen. Oder noch krasser: Das
Gesetz verpflichtet Sie, folgendes zu tun - auch wenn dies dann das letzte
ist, was Sie hier getan haben werden.

Ein LKW-Fahrer, der sich an alle Vorschriften hält, wird wohl nicht mehr
lange einen LKW fahren, wenn dadurch wegen Stau seine Lieferung zu spät
kommt und irgendwo ein Fließband stillsteht?

Sie können ja darauf hoffen, dass kein verärgerter Kunde Sie anzeigt, oder
erst, wenn alles verjährt ist, einen Staatsanwalt, der sich damit nicht auch
noch befassen mag, und notfalls auf einen guten Anwalt, der Sie irgendwie
herausredet, und milden Richter.

Auch ist die Zahl der Gefängnisplätze begrenzt, so dass gar nicht alle
untergebracht werden könnte, die es objektiv vielleicht verdient hätten.
Wenn es Sie dennoch mit vielleicht einer Geldstrafe trifft, dann haben Sie
vielleicht schlicht nur Pech gehabt.

Man muss aber nicht Makler sein: man kann auch Blumen verkaufen oder, wenn
das auch zu riskant ist, alles den Armen schenken, einen Kartoffelsack
überziehen, sich Asche aufs Haupt streuen und als Einsiedler in die Wüste
gehen.

Kaiser Caligula hat Gesetze schon gar nicht erst veröffentlichen lassen,
damit möglichst viele dagegen verstoßen und er die Strafen kassieren kann,
und auf allgemeine Bitten sie dann doch öffentlich angeschlagen, in kleiner
Schrift ganz oben an einem Obelisken aus Ägypten. Und die Stadt W. hat bei
Gebäuden eine bestimmte Zahl Parkplätze verlangt, das Bauamt diese aber
nicht genehmigt, damit der Bauherr [Name ausgeblendet]Strafzahlungen leisten musste,
zu Gunsten des Kommunalhaushalts.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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