DSGVO - Widerspruch

02.07.2018 14:12:36

Guten Tag,



ein Kunde hat der Einwilligung zur DGSVO widersprochen und gleichzeitig verlangt, dass wir ALLE Daten löschen.



Das ist zwar problematisch, weil noch Verträge bestehen. Wir werden daher auch die Versicherer informieren und darum bitten, dass die Verträge aus unseren Bestand genommen werden.



Allerdings müssen wir ja das Schreiben des Kunden speichern, sonst haben wir ja nichts in der Hand. Dürfen wir das? Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz…



Haben Sie da Tipps?





Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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02.07.2018 17:05:41

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

da erleben Sie als einer der ersten die vollkommen unausgegorenen Seiten der
DSGVO in der aktuellen Umsetzung.

Zunächst der Hinweis, dass wir alle dem Finanzamt und der Allgemeinheit eine
ordentliche Buchhaltung schulden.
Sonst meckert das Finanzamt, d.h. wir sind alle daraus bereits per Gesetz
verpflichtet Namen und VSNR zuordnen zu können.
Auch wenn das Eigeninteresse an der Kontrolle der Zahlungsvorgänge stärker
sein sollte - am Finanzamt und seinen Auflagen kommen wir nicht vorbei. ;)
Hier beißt sich ein Recht des Kunden aus einer Verordnung das erste Mal mit
einer gesetzlichen Pflicht (ein Gesetz steht über einer Verordnung). :D
Steuerrelevante Daten sind 10 Jahre aufzubewahren.
Zivilrechtliche Ansprüche verjähren dagegen nach drei Jahren.

Auch dürfen Sie GWG-Protokolle nicht einfach wegschmeißen!
Auch hier würden Sie gegen ein Gesetz verstoßen und sich selbst schaden!
Jeder Geldwäscher hat jetzt ein einfaches Spiel.
Deal machen, danach alle Daten löschen lassen.

Nur diese zwei Punkte reichen aus um Ihnen u.U. die Zuverlässigkeit zur
Berufsausübung abzusprechen und Ihre Gewerbelizenz zu kassieren.
Aber das sind ja nur die kleinen Probleme.

Weiterhin sind wird durch Gesetz (VVG) verpflichtet ordnungsgemäß zu beraten
und zu dokumentieren.
Hier trifft uns die Beweislast.
Vernichten wir die Beratungsunterlagen oder löschen nur den Namen und alle
persönlichen Daten, dann können wir weder die Beratung der Person, noch die
sachgerechte Beratung überhaupt (persönliche Risikoverhältnisse) nachweisen.
Was machen Sie im Übrigen mit den persönlichen Daten der Aufforderung?
Die dürfen Sie ja auch nicht mehr aufheben, auch den Entlastungsbeweis haben
Sie zu vernichten!

Der Kunde kommt dann womöglich nach kurzer Zeit auf Sie zu um Sie wegen
eines oder mehrere Beratungsfehler zu verklagen.
Sie haben keine Beweise mehr und verlieren den/die Prozess(e) alleine
deswegen.
Ihr Vermögensschadenversicherer überlegt sich längst, ob er Sie in Regress
nimmt.

Da kommt Ihnen die letzte Idee.
Sie haben ja noch die Aufforderung zur Löschung der Kundendaten im Archiv.
Damit könnten Sie nachweisen, dass der Kunde wenigstens in Haftungsfragen
Ihre Misere verursacht hat.
Und dann stellen Sie fest, dass Sie so DSGVO konform gearbeitet haben, dass
Sie auch dieses Beweisstück wegen der darauf enthaltenen Daten vernichtet
haben.
Oder Sie haben ihn noch, und der Richter lässt den nicht zu (illegaler
Beweis wegen Verstoß gegen die DSGVO).

Das ist der Irrsinn, der aus Brüssel und Berlin über uns ausgeschüttet
wurde.
Gut gemeint, unfähig gemacht.

P.S.:
Versicherungen und Banken haben das gleiche Problem.
Es redet nur keiner darüber.
Weder im Vorfeld, noch Heute.
Kann lustig werden.

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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02.07.2018 20:46:26

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

die DSGVO beisst sich mit keinem Gesetz.

Das Recht auf Löschung von Daten ist in vielfältiger Weise in der DSGVO
eingeschränkt. So dass wohl keines Ihrer Beispiele der Löschung von Daten
nach der DSGVO zum Zuge kommen kann.

Die DSGVO ist praxisnah und hilft der Wirtschaft durch klare Regelungen.

Es gibt kaum eine Behörde und schon gar kein Untemehmen, die so effizient
arbeitet wie die EU-Bürokratie. Die Ergebnisse sind genaustens durchdacht
und fördern die Wirtschaft, auch weil das Vertrauen der Verbraucher in gute
Produkte und gute Beratung gestärkt wird. Dazu in einem gemeinsamen
EU-Binnenmarkt mit fairem Wettbewerb.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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02.07.2018 22:45:25

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

ich habe pointiert geschrieben und hoffe die Meisten haben das erkannt.
Eine umfängliche Kommentierung des Gesetzes würde jede Rahmen sprengen!

Vertiefende Pointierungen:
Der Staat nimmt sich und seine Behörden direkt zu Beginn in dem § 2 Abs. 2
und 3 heraus, das zieht sich wie ein roter Faden durch.

Was bleibt ist der zivilrechtliche Datenschutz.
Besonders hingewiesen sei auf:
§ 4 Begriffsbestimmungen. Was ist ein "Dateisystem" in dem Daten
"gespeichert" werden. In jeder Bibliothek werden Daten gespeichert! In
Keilschrift auf Ziegelstein, auf ägyptischem Papierus, in Karteikarten, in
Papier- und Handakten (Terminkalender) u.a.m.. Warum kommt das Wort
elektronisch nicht vor? Damit könnten wir wenigstens zurück zur Handakte und
deren Vorläufern ...
§ 17 Anspruch: Ein erfüllter Punkt reicht aus um den Anspruch entstehen zu
lassen, eine Interessenkollusion und damit eine Abwägung ist nicht erwähnt
und damit nicht vorgesehen!
§ 23 Beschränkungen: Alleine durch Gesetzgebungsverfahren (!), und
vorsorglich gibt es noch Vorgaben an den Gesetzgeber (!!). Den Gesetzgeber,
der weitgehend samt seinen Behörden direkt zu Beginn der DSGVO weitgehend
ausgeklammert ist!

Mit anderen Worten:
Bleibt der Gesetzgeber untätig (keine Beschränkung) oder baut er bei
Einschränkungen "Mist":
Sie zahlen als Anspruchsgegner die Zeche.
Für ein Monster, das kaum jemand blickt, das gestandene RAe fordert, das ...

Das größte Problem unserer Zeit:
Der Staat lagert öffentliche Aufgaben aus und zahlt kein Entgelt dafür.
Facebook entscheidet über Beleidigungen und andere Straftaten mehr, ein
rechtsfreier Raum entsteht.
Der Staat entscheidet, ob der unbezahlte Ausführende Msit gebaut hat oder
nicht und verhängt Bußgelder.
Das ist eine perverse Welt!

Erkennen Sie das Nicht?
Oder wissen Sie mehr als ich?
Wenn ja, dann beantworten Sie mir eine einzige Frage:
Wie kann ich ohne Rechtsunsicherheit das Dokument zur Aufforderung der
Datenlöschung aufbewahren (=speichern) und im Fall der Fälle beweissicher
verwenden?

Der Duden sagt zum Wort speichern:
1. [in einem Speicher zur späteren Verwendung] aufbewahren, lagern
2. (EDV) (Daten) in einem elektronischen Speicher aufbewahren"

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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03.07.2018 11:13:18

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

die Datenverarbeitung darf auch nicht auf elektronische Speicherung und
elektronische Verarbeitung beschränkt werden, sondern muß auch Speicherung
etwa in Papierform und Verarbeitung durch automatische oder halbautomatische
mechanische Systeme umfassen.

So etwa die Speicherung auf Lochkarten und Lochbänder sowie optische
Speicher.

Von Volkszählungen ab 1887 und sogar noch bei der Präsidentschaftswahl 2000
in USA wurden solche Maschinen eingesetzt. Die Erfassung der deutschen Juden
erfolgte mit Lochkarten, die mit aus USA gelieferten mechanischen
Hollerithmaschinen ausgewertet wurden, mit dem bekannten Ergebnis. Dies wird
von der EU mit umfaßt - mit der DSGVO hat man keine halben Sachen gemacht.

Können Sie Ihre Handakte automatisch auswerten? Wenn nicht:

"Dateisystem" ist laut DSGVO jede strukturierte Sammlung personenbezogener
Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind. Also wenn ihre
Handakte strukturiert ist, damit Sie etwa Gesuchtes schneller finden, also
etwa zu diesem Zweck mit Reitern versehen, oder alphabetisch u.a. sortiert,
und mit gekennzeichneten Trennblättern, damit jemand etwa auch optisch rasch
das Gesuchte findet, etwa alle Kunden mit Sachversicherungen bei
XY-Versicherung, dann fällt es wohl darunter. Und das ist ja auch gut so,
die DSGVO ist mit Absicht "Technologieneutral" - eine gelungene Leistung.

§ 17: normalerweise sollte bei Ihnen keiner dieser Punkte zum Tragen kommen.
Wenn doch, gelten diese Absätze gar nicht, wenn die Verarbeitung dennoch aus
Rechtsgründen erforderlich bleibt (Abs. 3).

Dem Staat sollte man sinnvollerweise überlassen und zutrauen, für sich
selbst eine geeignete Lösung zu finden - ihm da zu viel vorzuschreiben, wäre
für uns alle riskant.

Die Verlagerung der Verantwortung vom Staat auf den Einzelnen - und
selbstverständlich ohne Bezahlung - ist begrüßen

[Name ausgeblendet]

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03.07.2018 15:17:54

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

Danke für Ihre Bestätigungen!
Sei es expressis verbis (Speichern von Daten), sei es mangels fehlenden
konkreten Antworten und/oder Gegenargumenten.

Auch bei § 17 mache ich mir wie Sie keine Sorgen um den "Regelfall", sondern
um die Ausnahme.
Und die sehen Sie ganz genauso, sonst würden Sie die Formulierung
"Regelfall" nicht verwenden müssen.

Beim Staat, seinen Aufgaben und seinen Auslagerungen sind wir ganz
unterschiedlicher Ansicht.
Sowohl was die Rechtsphilosophie anbelangt, als was die Solidität der
fiskalischen Seite anbelangt.

Ich halte Staat längst wieder für höchst unseriös und unverantwortlich - was
eher harmlos formuliert ist.
Wir sind das Volk, bedeutet nicht erst seit 1789, 1918, 1933 oder 1989 dem
Staat keinesfalls blind zu vertrauen.
Das geht erfahrungsgemäß immer wieder in die Hose.

Aktuelles Problem (aktuell bedeutet seit 50 Jahren zunehmend) ist das
unverantwortliche fiskalische Handeln sowie eine Überregulierung.
Wir brauchen nicht mehr Bürokratie, sondern weniger.
Dafür eine konsequente Umsetzung von Staatsaufgaben und Durchsetzung von
Rechtsgrundsätzen.

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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03.07.2018 21:16:08

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

ja, der Staat sollte nicht zu viel regulieren.

In USA fragte jemand, welche Vorschriften denn für den Bau eines Flughafens
einzuhalten wären. Antwort: wir sind der Ansicht, wer einen Flughafen bauen
will, sollte wissen, wie das geht - feste Vorschriften gibt es nicht. Wenn
er fertig ist, prüft die Bauaufsicht, ob er eröffnet werden kann.

Man muss ja auch als Vorstandsvorsitzender wissen, dass man früh genug
aufstehen muss, um mit dem Dienstwagen durch den Stau zur
Aufsichtsratssitzung zu kommen, und sich nicht etwa vom Helikopter abholen
lässt, weil das für Untreue Gefängnis einbringt.

Nach Bürokratie herrscht eine große Nachfrage bei den Bürgern. Diese könnten
ja auch nach dem Genuss von Ekelfleisch sich sagen, dass sie einfach Pech
hatten und an einen kriminelle Verarbeiter geraten sind. Statt dessen wird
aber nach mehr Kontrollen und strengeren Vorschriften gerufen, und als
Sofortmaßnahme Rücktritt eines Ministers, der die Verantwortung übernimmt.

Im wesentlichen wird Bürokratie nicht vom Staat den Bürgern aufgezwungen,
sondern dieser erzwingt sie gegen dessen Willen vom Staat.

"Dafür eine konsequente Umsetzung von Staatsaufgaben und Durchsetzung von
Rechtsgrundsätzen."

Was bedeutet das für den Ekelfleisch-Metzger? Konsequente harte Bestrafung,
wenn auch nicht gleich Rädern und Vierteilen?

Oder ist es gar keine Staatsaufgabe, den Verkauf von Ekelfleisch gleich
vorab zu unterbinden?

Oder, dass man nachts um 2 bei der Abkürzung hinter dem Güterbahnhof sicher
zu Hause ankommt, weil der Staat für jedermann überall und jederzeit die
Sicherheit zu gewährleisten hat?

Ich persönlich meine, es würde statt der DSVGO ein einziger Satz als
Rechtsgrundsatz reichen: Datenverarbeitung und Speicherung ist nur bei
ausreichender Information des Betroffenen und unter Abwächung der
berechtigten Interessen von Verarbeiter und Verbraucher zulässig. Dazu eine
Strafvorschrift: Zuwiderhandlung wird mit bis zu 5 Jahre Haft oder mit
Geldstrafe bestraft, in schweren Fällen bis 10 Jahre. Dann kann man es
jedem überlassen, wie er vorgeht. Werden durch Strafanzeige
Zuwiderhandlungen bekannt, werden diese konsequent verfolgt und bestraft -
die 2 Jahre Untersuchungshaft, die man dafür braucht, werden dann
angerechnet. Der Richter wird dann erklären, warum man wissen musste, dass
das, wie man gehandelt hat, gesetzwidrig war. Für Einsicht darin gibt es
Strafmilderung, wenn man eine Geldstrafe akzeptiert.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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03.07.2018 22:48:15

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

viele unsere Probleme werden zu Tode reguliert und wir wissen dass Alle -
auch Sie.
Die Zeche zahlt am Ende der Verbraucher.
Wenn sein Krankenpfleger mehr Zeit mit Protokollen als mit ihm verbringt!
Vorher sein Arzt, sein Steuerberater, sein Anwalt, sein Makler und so
weiter.
Das weiß der Verbraucher auch.

Oftmals hält er sich für schlau:
Er kauft billig und versucht hohe Ansprüche durchzusetzen.
Geht auch nicht zusammen. Gute Betriebe entsorgen solche Kunden sehr schnell
und effektiv.
Weil die nicht Mal als Kostendeckungsbeitrag taugen.

Dann kommt der Politiker.
Der will alle glücklich machen - geht nicht.
Aber auf Pump geht das eine Weile gut.
Bis die Blase platzt muss er noch seine Schäfchen ins Trockene bringen.

Das ist ein Kreislauf, so what.
Wann hören wir auf die zu subventionieren, die die Mitte der Bevölkerung
ausnehmen?

Zu Ihren Ausführungen:

Wenn ich mich über die öffentliche Vergabepraxis unterhalten will, dann habe
ich einen kompetenten Ansprechpartner mit Jahrzehnte [Name ausgeblendet] beruflicher
Erfahrung auf Seiten einer Behördenspitze.
Sie wären über die Einschätzung der gelebten Praxis in D erstaunt, ich bin
es nicht. Der Mann kann Ihnen BER erklären, und nicht nur diesen GAU.

Ich hatte vor drei Wochen das Vergnügen zwei Großindustrielle, zwei
Professoren und zwei ehemalige hochrangige Minister zu hören und auch
persönlich mit Ihnen sprechen zu dürfen.
Sie wären erstaunt über die Aussagen dieser TOP-Leute, ich war es nicht.

Die Welt sieht abseits der Medien ganz anders aus.
Sie hat auch Nichts mit Ihrer Einschätzung zu tun.

Ansonsten:
Anständige Makler haben vor 100 Jahren den Job genauso loyal gegenüber Ihrem
Auftraggeber (Neudeutsch: Verbraucher) ausgeübt wie Heute.
Diese Berufsgruppe und deren Ethos ist erst Opfer unredlicher Kaufleute,
anschließend Opfer eines naiven Gesetzgebers und dessen Hang zur
Überregulierung.
Die letzten 20 Jahre sind ein Szenario des Grauens.

Die Marktregulierungen sind ein Resultat schlechter Erfahrungen, einem
Bedürfnis der Politik gut dazustehen, Pfründe zu sichern und unfähiger
Juristen der zweiten Reihe.
Der Gesetzgeber hat den Irrglauben durch Tausende von Vorschriften das
Abstellen zu können.
Was seit Jahrtausenden nicht klappt. Weder die Todesstrafe, noch andere
Androhungen werden Gewohnheitsverbrecher abhalten können.

Datenschutz?
Das Wort "Vertrauensbruch" ist Jahrtausende Jahre alt.
Datenschutz eine Komponente davon.

Die Problemkinder unserer Zeit sind nicht Freie Berufe und kleine
Vermittler.
Sondern Großkonzerne, vor den sich Politiker blamieren.
Zuletzt in Brüssel beim Hearing von Mark Zuckerberg.

Wir zahlen nur die Zeche.
Auch wenn Sie das scheinbar nicht verstehen können oder wollen.
Als ehemaliger Aktuar allerdings verstehen können und wollen sollten. ;)

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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04.07.2018 10:40:31

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

zu Tode wird nur reguliert, wenn jeder sich daran halten würde. Wenn nicht das meiste "gesetzwidrig" ignoriert würde, würde die gesamte Wirtschaft zusammenbrechen.

So wie bei einer IT-Schulung für PC der Schulungsleiter meinte: "Eigentlich müssten Sie uns jede dieser Anwendungen melden, aber wenn sie das täten, würden wir hier in Arbeit untergehen." Weil der Gesetzgeber dies weis, hat er später Regelungen zur Compliance oben drauf gesetzt. Weil aber dies auch nicht wirklich funktioniert, wurde dann da Whisteblowertum gefördert, sogar durch die Versicherungsaufsicht.

In einer Uniklinik gab es einen Arzt, der vor Operationen so genau aufgeklärt hatte, dass mehrere Patienten sich aus dem 7. Stock stürzten, bis er von dieser Aufgabe entbunden wurde.

Wenn der Gesetzgeber Privatgeheimnisse und Geschäftsgeheimnisse umfänglich schützen wollte, warum stehen dann in
"§ 203 StGB
Verletzung von Privatgeheimnissen
(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als ...

anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

zwar Anwälte und Ärzte, Steuerberater, Angehörige eines PKV, Unfall- oder Lebensversicherers, aber nicht eines Sach- oder Haftpflichtversicherers, und auch keinen Versicherungsmakler, so wenig wie den Frisör oder die Putzfrau? Dürfen diese daher straffrei jedwede Privat- und Geschäftsgeheimnisse an jedermann ausplaudern, die ihnen zur Kenntnis gekommen sind, und im Gedächtnis haften geblieben?

Oder wird der Kunde durch die langen schönen Worte aufgrund DSGVO in einer vermeintlichen Sicherheit gewiegt und von eigentlich wichtigerem abgelenkt, obwohl er am Ende doch auf nichts weiter bauen kann als auf Vertrauen ohne jede Rechtsgrundlage?

Selbst wenn dies aber so wäre, wäre doch das Ziel erreicht, dass ein ausreichendes Vertrauen da ist, damit das Zusammenleben und unsere Wirtschaft funktioniert. Tatsächlich ist aber vieles davon nur funktionierende Illusion. Es gibt weder Sicherheit, dass Sie nicht unter den 21 Giftmordopfern sind, die vom Kollegen mit einem Pulver auf dem Pausenbrot vergiftet werden. Und es war für eine alte Dame im Altersheim in USA auch ganz einfach, sich von den dort im Garten gepflanzten Wunderbäumen Rizinussamen zu besorgen, und daraus mit einer Bastelanleitung aus dem Internet Rizin zu extrahieren, um sich damit zu umzubringen - dies aber zur Feststellung der Wirksamkeit und ausreichenden Dosis erst einmal an den Mitbewohnern auszuprobieren.

Es gibt Länder, wo wenig reguliert ist, aber ein Gewerbetreibender keinerlei Sicherheit haben kann, dass sein Betrieb nicht mit willkürlichen Abgaben überzogen wird, oder ganz geschlossen.

Ich glaube nicht, dass die Regulierung ein größeres Problem darstellt. Sie nützt vermutlich, weil sie das Vertrauen stärkt, mehr als sie kostet. Auch die Massenabmahnungen nach der DSGVO sind nicht eingetreten. Wie man sagt "Es wir nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird."

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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04.07.2018 11:01:12

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

das sich nicht daran halten ist seit Jahrzehnten weit verbreitet.
Es geht seit Jahrzehnten zunehmend in die Hose.
Steinkühler, Zumwinkel, Höneß, Middeldorf, Achternbach, etc. pp.

Wenn Sie nach Wolfsburg, Stuttgart und an andere Orte mehr schauen ändert
sich aktuell sogar ganz gewaltig etwas.
Da sitzt der eine oder andere ein und nicht wenige machen sich nicht nur
darüber Sorgen, sondern auch um ihr Privatvermögen.

Obwohl jeder vernünftige Mensch um die Unhaltbarkeit der gesetzlichen
Grenzwerte wusste, inkl. der Politik.
Da hat sich in gut 10 Jahren etwas ganz gewaltig geändert.

Lernfähigkeit der Politik?
Energiewende, EU-Rettungsschirm, E-Auto - alles sachlich von Anbeginn zum
Scheitern verurteilte Luftnummern und Hirngespinste!
Lernfähigkeit: Null und darunter!

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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04.07.2018 11:39:18

Guten Tag,

meine Frage ist "hinreichend nicht beantwortet" worden, offenbar, weil es nicht geht.

Dennoch hat sie zu einer weitgehend sachliche Diskussion von Hr. [Name ausgeblendet] und Hr. Döring geführt, die ich als sehr erquickend betrachte. Ich bedanke mich für Ihr Engagement und frage mich dabei, was machen die Herren sonst? Haben sie jetzt, während "Die Mannschaft" nicht mehr mitspielt, Zeit über?

Bei nächsten Anfragen freue ich mich auf weitere Diskussionen, bei denen dann hoffentlich die "animositären Spitzen" auf ein Minimum beschränkt bleiben.

Vielen Dank und sonnengelbhimmelblaue Grüße

[Name ausgeblendet]

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04.07.2018 12:20:37

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

es gibt keine einfache Lösung, ich wollte Sie nur auf die Problembereiche
hinweisen.

Sie haben letztlich den Kundenwunsch zu erfüllen, was in Anbetracht der
angesprochenen Gesetzes- und Rechtsprechungsumgebung erst nach bis zu 30
Jahren möglich ist.
Sie tragen bis dahin das Risiko verklagt zu werden.
Der Kunde wird das nicht verstehen, genauso wie sich viele Juristen, Makler
und andere Menschen mehr nicht wirklich in der Materie zu Hause fühlen.

Was ich sonst mache?
12 Stunden am Tag Arbeiten, vom K-Unfall (siehe Kopie) bis zum anderen Ende
des Bauladens einiges.
Daneben noch über den Gesetzgeber aufregen und das Versuchen umzusetzen (s.
Prof. Kirchhoff und seine Aussage er kenne nicht alle Steuerrelevanten
Vorschriften).

Mindestens drei Stunden die Woche Fotografieren und drei weitere Stunden
Tennisspielen.
Ab und an klassische Konzerte besuchen und interessante Vorträge hören.
Mindestens einen Stammtisch im Monat besuchen.
Spaß haben.
Und logisch: Zeit mit Frau, Schwiegermutter und Kind (Ü30) verbringen.

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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05.07.2018 09:48:10

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

was fotografieren Sie denn?
Als Ausgleich zu diesen mittlerweile unsinnigen Vorschriften und
Haftungen fotografiere ich auch so oft es geht!!!

Viel Spaß dabei
Wünscht Ihnen

[Name ausgeblendet]

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05.07.2018 11:23:13

Fotoseite:
https://www.flickr.com/photos/michaeldoering/

Themenwelten:
https://www.flickr.com/photos/michaeldoering/collections/

Am liebsten gehe ich mit Rufumleitung für ein, zwei Stunden in den Zoo.
ZOOM-Erlebniswelt, liegt bei mir um die Ecke und bringt mich dann meist auf
andere Gedanken.
Oder in die Natur, und gerne auch Baudenkmäler.
Einiges an Vereins- und Konzertfotographie (klassisch).
Und ab und an eine Fete von Freunden oder Hochzeiten.

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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