Deckungslücke bei Versichererwechsel?????

31.07.2005 08:15:12

Hallo werte Kollegen,

kann in der Rechtsschutzversicherung bei Wechsel eines Anbieters eine
Deckungslücke beim Kunden entstehen, etwa dadurch, daß ein versicherter Schaden vom
neuen Versicherer nicht übernommen wird, weil das Schadensereignis noch vor
Beginn des neuen Vertrages liegt und der alte RS Versicherer ablehnt, weil
sein Vertrag nicht mehr besteht (Nachhaftung ?)?

Danke für die Mühe

Ihr

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...