Definition Arbeitsunfähigkeit in Restschuldvers.

14.07.2004 08:35:07

Hallo Liste,

ich habe eine Frage zur Definition der Arbeitsunfähigkeit, wie sie in
einer Restschuldversicherung gebräuchlich ist.

Dort [Name ausgeblendet]t es ähnlich wie in der BU, dass Arbeitsunfähigkeit gegeben
ist, wenn die versicherte Person keiner Tätigkeit nachgehen kann, die
ihrer bisherigen Lebensstellung oder Erfahrung entspricht.

Was geschieht im Fall der Umschulung, wenn ärztlich eine dauerhafte BU
und somit auch Arbeitsunfähigkeit für den erlernten handwerklichen Beruf
bestätigt ist? Kann der VR dieses anerkennen und trotzdem erfolgreich
auf eine begonnene Umschulung als neue Tätigkeit verweisen?

Gruss,

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...