Definition "Rechtsschutzfall" bei der Kündigungsmöglichkeit des Versicherers

23.08.2011 19:08:48

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bekanntlich hat der Rechtsschutzversicherer eine Kündigungsmöglichkeit,
wenn zwei Rechtsschutzfälle binnen Jahresfrist anfallen.

Der Rechtsschutzversicherer hat in meinem Fall zwar eingelenkt, aber
etwas Rechtssicherheit wäre dennoch schön. Deshalb meine Frage: Ist der
"Rechtsschutzfall" gleichbedeutend mit dem auslösenden Ereignis oder
gleichbedeutend mit dem Leistungsfall mit der Konsequenz, dass der
Versicherer infolge eines Ereignisses kündigen kann, da z.B. zwei
Leistungszusagen abgegeben wurden.

Weiß vielleicht jemand etwas mehr oder ist dies gar bereits gerichtlich
entschieden oder wie ist die herrschende Meinung hierzu?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...