Diebstahl KFZ

19.07.2005 17:50:42

Guten Tag Kollegen/innen

Ein Bekannter, kein Kunde von mir, ist bei der VHV KFZ versichert, TK +VK
sein Auto wird ihm gestohlen, VHV fragt mit dem Standardfragebogen an und
fragt natürlich auch nach "reparierten Vorschäden" Der VN kreuzt "Ja" an,
und listet detailliert die Vorschäden auf vergisst aber einen Schaden der
vor 4 Jahren gewesen ist mit anzugeben. (Der Schaden wurde von einem anderen
Versicherer reguliert) Die VHV weigert sich nun zu zahlen und wirft den
Kunden eine Obliegenheitsverletzung vor.

Meine Frage an die Liste: Ist die Entscheidung der VHV richtig?

Wenn Nein, dann bitte ich um eine Empfehlung eines guten RA sich dieses
Falles annehmen kann, denn es handelt sich u ein relativ wertvolles
Fahrzeug.

PS Der Kunde ist seit über 35 Jahren bei der VHV versichert

Herzliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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