Diebstahl aus KFZ

04.10.2006 20:46:54

Guten Abend Kolleginnen und Kollegen,

folgender Sachverhalt. Ein VN Hausrat bei der Allianz versichert
(Komplettpaket d.h. auch Diebstahl aus dem verschlossenen KFZ mitversichert)
arbeitet als DJ. Nach einem Gig hat er seinen Laptop und seine Platten in
den Kofferraum in den Wagen eines Freundes gepackt und ist zurück in den
Club, um zu feiern. (Alles spielte sich zwischen 22:00 und 06:00 ab). In der
Zwischenzeit wurde der PKW aufgebrochen und sein Equipment wurde gestohlen.
Er meldet den Schaden unverzüglich bei der Allianz bzw. bei seinem ADM.
Dieser nimmt die Schadenmeldung auf bzw. diktiert dem Kunden was er
schreiben soll. Nachdem dies geschehen ist, sagt er dem VN das Er da wohl
Pech gehabt hätte, denn es wäre grobe Fahrlässigkeit vonseiten des VN im
Spiel. Für den Fall der Schadensablehnung möchte der VN gern zu einem
Rechtsanwalt gehen, er hat auch eine RS bei der Allianz :-). Nun wird ihm
vonseiten der Allianz mitgeteilt, das keine Deckung vorliegt da der VN
keinen Verkehrsrechtschutz abgeschlossen hat ( Er hat kein eigenes Auto) und
der Diebstahl ja aus einem Auto stattfand. Nun will der VN ja eigentlich die
Allianz verklagen und das hat nach meinem Verständnis doch so gar nichts mit
Verkehrsrechtschutz zu tun, oder täusche ich mich da?

Für Antworten bin ich wie immer dankbar.

Herzliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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