Direktversicherung

11.12.2003 10:36:49

Sehr geehrte Kollegen,

ich habe für einen Mandanten eine Direktversicherung vermittelt. Der
Arbeitgeber hat den Antrag an den VN zurückgeschickt mit der Begründung:

"Ihrem Antrag können wir leider nicht entsprechen. Mit Schreiben vom
04.05.2003 haben wir Ihnen mitgeteilt, dass wir das Versicherungsbüro xxx
beauftragt haben, unsere Mitarbeiter über die Möglichkeiten der
Betrieblichen Altersvorsorge zu informieren. Sie haben uns Ihr Interesse an
einer Beratung bekundet. Eine andere BAV können wir Ihnen nicht anbieten."

So weit ich weiss, ist dies nicht rechtens. Welche Hilfestellung kann ich
meinem Mandanten bieten? Wo ist das gesetzlich verankert?

Mit kollegialen Grüssen

[Name ausgeblendet]

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