Doppelversicherung: welcher Vertrag ist der ältere ?

08.03.2006 21:11:24

Liebe Kollegen,

ich habe eine Frage zur Doppelversicherung in der Priv. Haftpflicht.
Welcher Versicherer hat im folgenden Fall die "älteren Rechte" ?

Kunde hat seit 2000 Haftpflichtversicherung bei A
seine Lebenspartnerin hat seit 1999 Haftpflichtversicherung bei B
soweit eigentlich klar, aber:

Die Haftpflichtversicherung der Lebenspartnerin
wurde 2003 umgestellt:
1. neue Bedingungen (Tarif),
2. von Single auf Familienversicherung
3. neue Vertragsnummer
4. neue Laufzeit (5 Jahre)
5. (natürlich) neuer Beitrag

B ist teurer und schlechter als A, daher wäre es wünschenswert,
wenn B den Vertrag aufgibt. Doch wie kann ich argumentieren ?
Gelten die Änderungen von 2003 als neuer Vertrag ? Hat hier jemand
von Ihnen Erfahrungswerte ?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...