EKS / Volz / BU bei AU

23.07.2004 17:55:46

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

in meiner Erinnerung war dieses Thema schon verschiedentlich in der Liste, aber eine Suche im Archiv unter "Volz", "EKS", "Einkommenssicherung" und "Betriebsunterbrechung" (BU) brachte nur entweder recht alte oder wenig substantielle Postings. Daher fasse ich hier kurz meinen Wissensstand zusammen und bitte um Ergänzungen und ggf. Korrekturen:

1. Einkommenssicherung als BU-Versicherung mit dem Risiko "Arbeitsunfähigkeit" (EKS) haben ja den Schönheitsfehler, daß sie - weil Sachversicherung - vom VU gekündigt werden können.
2. Einige Produkte - wie das von Volz - werben nun damit, daß sie im Schadensfall auf das Kündigungsrecht verzichten. Diese Sicherheit erscheint mir aber trügerisch. Bei einem schlechten Schadensverlauf dürfte das VU dann spätestens zum Ablauf regulär kündigen.
3. Die EKS ist im Unterschied zum KTG ohne Alterungsrückstellung kalkuliert. Dieser Punkt dürfte aber - außer bei ganz jungen (bezogen auf das Lebensalter) Unternehmern - kein all zu großes Gewicht haben, da das KTG ohnehin nur bis zum Ende des Erwerbslebens versichert ist. Außerdem hat der VN sogar den Vorteil, daß er die Differenz selbst als AR anlegen kann - damit dürfte er sich meist deutlich besser stellen. Vor allem wenn er nicht vor hat seinen Betrieb bis ans Lebensende zu führen.
4. Das EKS endet i.A. zum 65 LJ, beim KTG hat der VN die Option es über das 65. LJ hianus fortzuführen, wenn er weiterhin berufstätig bleibt.
5. Die Leistungen einer BU sind "Sonstiger Ertrag", dafür sind aber auch die Beiträge Betriebsausgaben.
6. Es gibt kein EKS Produkt, daß vollständig auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet (analog PKV).
7. Mit Ausnahme der Kündigungsproblematik sind EKS und KTG durchaus vergleichbar. Unterschiede in den Bedingungen sind eher marginal.
8. Das Angebot von Volz ist von der Preis- / Leistungsseite das beste seiner Art am Markt.

9.Zu empfehlen ist diese Versicherung daher nur
- als Ergänzung zu einem echten KTG für den Teil des Umsatzes, der sich nicht über das KTG absichern läßt,
- auch als KTG-Ersatz wenn feststeht, daß die Versicherung nicht über die Zeit des "Kündigungsschutzes" hinaus benötigt wird,
- dies ggf. auch bei einem freiwillig gesetzlich versicherten Unternehmer, da dieser ein KG jederzeit ohne Risikoprüfung, mit kurzer Wartezeit und unabhängig vom Alter einschließen kann. Und unter der Voraussetzung, daß a) das KG der GKV ggf. für die Absicherung des Gewinns ausreichend ist und b) der Unternehmer sich des Risikos bewußt ist, daß der nachträgliche Einschluss eines KG ggf. durch zukünftige Satzungs- oder Gesetzesänderungen verwehrt sein könnte.
- ggf. auch wenn der Unternehmer die Vorteile dieses Produktes (bezogen auf die Absicherung des Unternehmerlohns, besonders der Preis und die steuerliche Behandlung) in voller Kenntnis der Nachteile trifft.

Vorab vielen Dank

[Name ausgeblendet]

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