EU - Kundenhinweis Vertragspartner

09.10.2005 10:35:26

Liebe KollegenInnen!

Es ist schon viel über die EU-Protokollierungs- und Qualifizierungsproblematik hier geschrieben/diskutiert worden.

Aber darüber hinaus gibt es ja auch noch andere Baustellen aus der EU-Richtlinie.

Zum Beispiel die Hinweispflicht auf die mögliche Auswahl an Produkt und Vertragspartnern, die wir dem Kunden bieten können.

Siehe:(§ 42c Beratungsgrundlage des Versicherungsmaklers)

Ein Versicherungsmakler gemäß § 42 a Abs. 3 ist verpflichtet, seinem Rat eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherungsunternehmen zu Grunde zu legen, so dass er nach fachlichen Kriterien eine Empfehlung dahin abgeben kann, welcher Versicherungsvertrag geeignet ist, die Bedürfnisse des Kunden zu erfüllen. Dies gilt nicht, soweit er gegenüber dem Kunden ausdrücklich auf eine eingeschränkte Vertragsauswahl hinweist.

Mich würde interessieren, wer hier schon für sich tätig geworden ist und wie es umgesetzt werden soll?
Mit einem Extra-Blatt, auf dem alle möglichen Partner aufgeführt werden?
Wie ist es dann bei Pools?
Meines Wissens muß es dem Kunden bevor die Beratung beginnt überreicht werden.

Ich überlege halt derzeit, wie ich das umsetzen kann und bin für Ideen Hinweise und Tipps dankbar.

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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