Ehegatten gegenseitig Zeichnungsberechtigt
16.09.2003 13:53:23
Sehr geehrte Kollegen,
soweit mir erinnerlich ist, ist ein Ehegatte für beide Ehegatten in Versicherungsfragen zeichnungsberechtigt. Es solte also der Maklerauftrag des Ehegatten - sofern man beide betreut - auch für die Versicherungen der Gattin gelten und umgekehrt.
Ist dies korrekt?
Vorab vielen Dank für die Antworten.
Herzliche Grüße
[Name ausgeblendet]
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