Ehegatten gegenseitig Zeichnungsberechtigt

16.09.2003 13:53:23

Sehr geehrte Kollegen,

soweit mir erinnerlich ist, ist ein Ehegatte für beide Ehegatten in Versicherungsfragen zeichnungsberechtigt. Es solte also der Maklerauftrag des Ehegatten - sofern man beide betreut - auch für die Versicherungen der Gattin gelten und umgekehrt.

Ist dies korrekt?

Vorab vielen Dank für die Antworten.

Herzliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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