Einstufung Kfz nach 1-jähriger Unterbrechung

29.10.2009 18:03:46

Hallo liebe Kollegen,

folgender Fall:

Mandantin war bis zum 31.12.2008 24:00 Uhr bei dem ersten Kfz-Anbieter (nicht über uns) versichert. Für 2008 galten in KH SF 8 und in VK SF 16. Das gesamte Kalenderjahr war schadenfrei. Im laufenden Jahr 2009 wurde das Kfz über den Vater mit eigenem Vertrag versichert (Mandantin war lediglich Kfz-Halterin). Ab 01.01.2010 sollen wir das Kfz versichern, jetzt wieder auf den Namen der Mandantin (als VN) und deren ruhenden Vertrag.

In diesem konkreten Fall wird unsere Mandantin unserer Ansicht nach unangemessen benachteiligt, wenn der neue Vertrag auf Grund der Ruheversicherung über 6 Monate wieder in KH SF 8 und in VK SF 16 eingestuft wird. Unsere Mandantin hat sich ja die Weiterstufung für das Kalenderjahr 2008 erdient, indem sie das gesamte Kalenderjahr 2008 schadenfrei war. Natürlich verlangen wir für das Kalenderjahr 2009 keine Weiterstufung. Folglich müsste es doch möglich sein, den neuen Vertrag mit KH SF 9 und VK SF 17 laufen zu lassen. Wäre nämlich der Vertrag zum 02.01.2009 gekündigt und umgemeldet worden, wäre sie ja auch weitergestuft worden. Die Ungerechtigkeit ergibt sich ja nur durch den Wechsel zum 31.12.2008.

Da uns unterschiedliche Auskünfte der neuen Versicherer vorliegen (manche stufen weiter, die anderen nicht) würde uns interessieren, wie Sie den Fall sehen. Können wir die Weiterstufung zugunsten unserer Mandantin möglicherweise mit ähnlichen, gleichgelagerten Fällen (evtl. vorhandene Rechtsprechung) erreichen?

Herzlich grüßt

[Name ausgeblendet]

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