Elementar-KFZ

10.02.2004 11:41:53

Hallo werte Kollegen,

Folgender Sachverhalt:

das Fahrzeug eine bekannten wurde durch einen Felssturz derart in
Mitleidenschaft gezogen, er befuhr eine Landstrasse auf der dieser Felssturz
abgegangen war, mehrere Fahrzeuge sind direkt getroffen, andere indirekt
durch Ueberfahren der Brocken, beschaedigt worden, ein Totalschaden war die
Folge.
Nun, eine Vollkasko gibt es nicht mehr (10-Jahre) und klar ist auch, dass
hier der Kommunale Schadensausgleich angerufen werden muss, eine Begleichung
duerfte aeusserst fraglich sein.
Kennt jemand grundsaetzliche auslegungen der AKB in diesem Bereich
(Elementar-Teilkasko), oder haendelt hier wieder jeder VU nach eigenem
Ermessen?

Fuer hilfreiche Antworten Dank im Voraus.

[Name ausgeblendet]

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