Erbrecht

24.02.2004 10:55:30

Sehr geehrte Kollegen,

bei einer Mandantin ist im Oktober 2003 eine Altersvorsorge (LV) durch den Erlebensfall zur Auszahlung gekommen.
Da kein Ehevertrag getroffen wurde gehen wir von einer Zugewinngemeinschaft aus. Im Dezember verstirbt der Ehepartner und die nicht eheliche Tochter stellt Ansprüche bezüglich der Ablaufleistung. Es sind auch noch 2 eheliche Kinder vorhanden.
Wie wird so ein Fall normalerweise aufgeteilt oder worauf sollte man achten?
Nachdem der verstorbene Ehemann die italienische Staatsbürgerschaft hatte, aber sein ständiger Wohnsitz in der BRD lag, würde hier u.U. italienisches Recht gelten?

Kann uns hier jemand ein paar Tips geben?

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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