Erfüllungsgehilfe

08.07.2004 14:13:22

Sehr geehrte Kollegen,

ich suche für einen Veranstaltungsservice der ausschließlich vom Inhaber
betrieben wird eine Betriebshaftpflicht. Dieser nimmt selber keinerlei
Aufgaben beim Auftraggeber wahr, beauftragt jedoch für die einzelnen Abende
z.B. Köche, Musiker usw.

Nun meine Frage, handelt es sich bei diesen Köchen, Musikern usw. um
Erfüllungsgehilfen? Und wenn ja, welches Unternehmen bietet hier eine
Betriebshaftpflicht, in der auch Erfüllungsgehilfen mitversichert sind.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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