Ergänzungsversicherung Aktionsanträge

05.01.2006 12:47:04

Sehr geehrte Kollegen,
letztens hatte ich - in einer Antwortmail - zusätzlich eine Frage an die Experten im KV-Bereich gestellt. Da ich bisher keine Rückmeldung erhielt, hier nochmal die Frage:
....
Die SI lehnt besonders bei diesen sogen. "Aktionsanträgen" Leistungen ab,
wenn eine Behandlung vor Versicherungsbeginn bestand (Fälle wie z.B. bei
chronischen Erkrankungen). Evtl. Kosten (z.B. Übernahme von Zuzahlungen bei
Massagen, Krankengymnastik etc.), die zwar aktuell erst verschrieben werden,
evtl. aber mit der Vorerkrankung dann in Zusammenhang stehen (z.B. eine
rheumatische Erkrankung der WS), werden abgelehnt. Kausale Zusammenhänge
werden mit berücksichtigt (Meist tauchen bei den Ärzten bei solchen Rezepten
dann die Vorerkrankungen wieder mit auf, besonders bei den Genannten).
Dies wird übrigens auch bei den Anträgen ohne den o.g. Hinweis praktiziert,
die in der Vergangenheit verwendet wurden. Man beruft sich auf die
Bedingungen, insbes. auf den §2.

Vielleicht haben hier die Experten einen Tip, da mir ein solcher Fall
aktuell vorliegt. Gerne auch persönlich telefonisch. Bin für Hilfestellungen
dankbar.
Gruß

[Name ausgeblendet]

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