Erneute Gesundheitsprüfung bei Wechsel von PKV in GKV-Zusatz

14.06.2004 15:22:25

Hallo, Kollegen,
eine Mandantin von mir ist seit Geburt bei der Halleschen PKV-Voll
versichert.
Nun ist sie versicherungspflichtig geworden und wollte die PKV-Voll in eine
GKV-Zusatzversicherung
ändern. Die Hallesche meint nun aber das Recht zu haben, eine erneute
Gesundheitsprüfung
durchführen zu müssen und verlangt einen Neuantrag.
Es geht um die ambulanten Zusatztarife AE1 - AE3. Versichert ist sie zur
Zeit im Tarif ZVZ3.

Die Hallesche widerspricht sich in einigen Aussagen. So wurde in diesem Fall
von einem höheren
Versicherungsschutz in den Zusatztarifen AE2 - AE3 gesprochen. Aber den
Tarif AE1 könnte sie ohne
Gesundheitsprüfung erhalten, obwohl auch dieser einen höheren
Versicherungsschutz hat.
Er beinhaltet nämlich Zahnarztleistungen, die im Moment in ihrem
"Zahnarzttarif" nicht versichert
sind.
Aufgrund von Heuschnupfen und Allergien würde sicherlich ein RZ zum Tragen
kommen.

Bei anderen Gesellschaften habe ich solche Probleme bislang nicht gehabt.
Hier wurde mit einem
Dreizeiler die Änderung von PKV-Voll in GKV-Zusatz beantragt und policiert.

Die Frage ist nun: 1. Ist das, was die Hallesche dort macht rechtmässig oder
nicht? und
2. Müssen die Rückstellungen aus der PKV-Voll auf die Zusatzversicherung
angerechnet werden?

Es besteht lt. Aussage des Sachbearbeiters auch nicht die Möglichkeit, den
Zusatztarif um die
besseren Leistungen zu reduzieren! (z.B. Ausschluss des Kurtagegeldes im
AE3)

Ich weiss von dem Gerichtsurteil eines Versicherten in den C-Tarifen, dem
der Wechsel in die
NK-Tarife verweigert wurde, weil dem Tarif NK eine andere Rechnungsgrundlage
und eine andere
Beitragskalkulation als dem C-Tarif zugrunde liegt.
Nur ist dieses doch wohl hierauf nicht anwendbar, oder?

Danke für Eure Hilfe

und viele Grüsse

[Name ausgeblendet]

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