Ersattung der Mwst

26.09.2003 14:51:49

Sehr geehrte Kollegen,

wir haben soeben ein Regulierungsschreiben der Concordia Versicherung erhalten. Es handelt sich hierbei um einen Fahrraddiebstahl. Ver VR hat die Regulierungssumme um die Mwst gekürzt mit dem Hinweis, dass diese erstattet wird, wenn der Nachweis über den Kauf eines neuen Fahrrades erbracht wurde. Für uns eine neue Art der Regulierung. Ist die Art des Vorgehens üblich und rechtens?

MfG

[Name ausgeblendet]

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