Erst- oder Zweitwohnsitz Krankenversicherung

29.04.2004 14:32:55

Guten Tag in die Runde,

Folgender Fall:

Eine tschechische Ärztin arbeitet im Angestelltenverhältnis an einem
deutschen Klinikum. Ihr Verdienst liegt oberhalb der
Beitragsbemessungsgrenze, so dass hier eine private Krankenversicherung
angeboten werden konnte.

Nun erfahre ich von zwei Sachbearbeitern der Inter Krankenversicherung, dass
hier eine Differenzierung nach Erst- oder Zweitwohnsitz relevant sein. Im
Antrag wird diese Frage nicht gestellt, jedoch soll in den
Annahmerichtlinien geregelt sein, dass es sich um einen Erstwohnsitz zu
handeln hat und der Versicherer in anderen Fällen den Vertrag nachträglich
anfechten und vom Vertrag zurücktreten könne. Die Annahmerichtlinien liegen
noch nicht vor.

Hat jemand einen ähnlichen Fall lösen können? Zur eigenen
Haftungsabsicherung bleibt demnach nur übrig, dem Kunden bestätigen zu
lassen, dass die kompletten Annahmerichtlinien ausgehändigt worden sind, er
alles gelesen und verstanden hat! Sonst bleibt das Risiko der
Annahmerichtlinien wohl beim Makler hängen, oder?

Mit freundlichem Gruß

[Name ausgeblendet]

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