Erstattungspraxis KV für Logopäden

09.01.2007 11:39:37

Guten Tag!

Ich habe ein kleines Problem, bei dem ich Ihre Hilfe benötige:

Letztes Jahr habe ich einem Kunden von mir einen Wechsel der KV für seine
Kinder vorgeschlagen. Es handelte sich um die Kinder eines Arztes, die bei
der UKV im Ärztetarif versichert waren, nun wurde der Ärztetarif der
Victoria gewählt.

Während der Antragsprüfung fiel dem Kunden ein, dass er die Logopädische
Behandlung für das eine Kind nicht angegeben hat. Dies meldeten wir nach.
Die Victoria bestätigte die Übernahme „im Rahmen der beihilfefähigen
Höchstsätze“. Das bedeutet konkret ca. 45 € pro Sitzung.

Die Logopädin rechnet aber ca. 63 € ab, das ist das Dreifache der
Kassenleistung und noch mal 50% mehr als die Beihilfeleistung.

Nun schreibt der Kunde mich an, dass er meint falsch von mir beraten worden
zu sein und er möchte die Differenz von mir erstattet haben. Das ist ein
Betrag von ca. 1.500 €.

Wie sehen Sie das ganze. Hat der Kunde einen Anspruch darauf? Ist es möglich
die Logopädin mehr in die Pflicht zu nehmen?

Kann/muss ein Vermittler bzw. Makler die Versicherungsbedingungen so genau
kennen und so im Detail bescheid wissen, ob das eine VU für Logopädische
Behandlungen X% der Beihilfe zahlt, das andere Y% ?!

Danke für Ihre Hilfe!

Gruß

[Name ausgeblendet]

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