Europa und das Kfz

23.03.2007 14:32:24

Aha, und ich dachte immer der Versicherungsschutz wird durch die
sogenannte Versicherungsbestätigungskarte bestätigt (Policen
interessieren die Zulassungsstellen in diesem Fall wirklich wenig).
Diese Versicherungsbestätigungskarte sei dann wahlweise vom VN (in den
meisten Fällen) oder vom VU an das Straßenverkehrsamt einzureichen.
Sollte dies in Ihrem Fall tatsächlich über das VU erflogen bzw. erfolgt
sein, ist eine Fahrgestellnummer natürlich sehr hilfreich, ohne die o.g.
Versicherungsbestätigungskarte nämlich unvollständig und somit
zurückzuweisen ist.
Liegt das Verschulden trotzdem beim VU (wenn die fragl.
Fahrgestellnummer vorgelgen haben sollte) dann den ausgeglichenen (!!)
Kostenbescheid einreichen - ein ordentlicher Versicherer erstattet ihn
i.d.R. kommentarlos.

Ein schönes Wochenende

[Name ausgeblendet]

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