Fahrradklausel

22.06.2004 17:26:08

Hallo Liste,

unser "Fahrradfall" hat eine Fortsetzung: Ein Fahrrad unserer Kundin wurde
aus einem Keller entwendet, den sie mit einem anderen Mieter gemeinsam
nutzt. Einbruchdiebstahl ist nicht nachweisbar, also einfacher Diebstahl.
Die übliche Fahrradklausel ist vereinbart, nach der unter anderem auch
Versicherungsschutz besteht, sofern das Rad aus einem Gemeinschaftskeller
entwendet wird.

Die R+V lehnt nach langen Diskussionen nun endgültig ab. Begründung: "Ein
Fahrradabstellraum ist ein Raum in einem Gebäude, der für sämtliche
Mietparteien gemeinschaftlich als Abstellraum für Fahrräder genutzt wird.
Ein Mieterkeller ist an eine Wohnung gebunden und steht allein dem Mieter
der Wohnung zu dessen Zwecken zur Verfügung. Ob der Mieter seinen Keller mit
anderen Mietern gemeinschaftlich nutzt, spielt dabei keine Rolle. Durch die
gemeinsame Nutzung wird ein solcher Fahrradkeller kein Fahrradabstellraum im
Sinne der Bedingungen."

R+V-Kunden sollte man in konsequenter Auslegung dieses Schreibens wohl
empfehlen, sicherzustellen, dass auch wirklich alle Mieter Zugang zum
Fahrradabstellraum haben. Sofern dies nur auf einige Mieter zutrifft,
handelt es sich schließlich um einen nicht versicherten Privatkeller.

Spaß beiseite: Wir interpretieren den Begriff "gemeinschaftlicher
Fahrradabstellraum" als Abgrenzung zu öffentlichen Abstellräumen z.B. auf
Bahnhöfen. Es wäre widersinnig, wenn ein Fahrrad in einem nicht
verschlossenen Raum im Haus, zu dem alle Mieter Zugang haben, versichert
wäre, aber in einem Raum, zu dem nur ein Mieter oder einige Mieter Zugang
haben, der also eine höhere Sicherheit bietet, nicht. Hat jemand schon
einmal einen solchen Fall durchgefochten ? Wir wollen der Kundin empfehlen,
sich anwaltlicher Hilfe oder des Obmanns zu bedienen. Hat jemand eine andere
Idee ?

Vielen Dank.

[Name ausgeblendet]

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