Falschberatung

01.05.2004 15:09:00

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

der Vorwurf der Falschberatung könnte nur dann sein, wenn Sie den Kunden nicht auf Vorteile und Nachteile hinweisen - Protokoll !
Generell nur 5 - Jahresverträge anzubieten, halte ich für gefährlich - zumindest als Makler.
Es muß abgewogen werden, ob er mit dem 25 % Bonus - Vertrag richtig versichert ist oder ob der teurere Vertrag einen echt "meßbaren" Vorteil für den Kunden hat - z.B. eingeschlossener Forderungsausfallschutz in der PHV o.ä.

Der Kunde muß entscheiden, ob er lieber 10 ,- € / jahr sparen will oder die höhere Leistung...

Gruß

[Name ausgeblendet]

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