Fehlende Deckungsinhalte=Kü ndig ungsgrund?

28.09.2005 10:08:34

Hallo Liste! Hallo Herr [Name ausgeblendet]!

In der Vergangenheit habe ich bei Schäden an geliehenen, gemieteten oder in
Verwahrung genommenen Sachen gegenüber dem Kunden immer argumentiert, dass
ich diesen Ausschluß für sinnvoll halte und habe meine Meinung damit
erklärt, dass ich sagt: Wenn dieses mitversichert wird, so würde amnn nur
noch geliehene Sachen, z.B. Werkzeug zum Bastel und dergelichen benutzen.
Geht es kaputt - zahlt die PHV. Die Schäden werden sehr stark steigen und
damit die PHV fast nicht mehr bezahlbar sein.

Vor ca. 35 kam in der Hausratversicherung eine Baustein hinzu. Die
sogenannte Elektrogeräteversicherungs. Anfangs war der Beitrag
verhältnismäßig günstig. Es wurden sehr viele Abschlüsse getätigt. Als dann
die Schäden sich häuften und die Kunden erst richtig merkten, dass sogar
"Dusseligkeit" versichert war, "explodierten" die Schäden. Die Versicherer
hoben die Prämie und die SB an. Aber in relativ kurzer Zeit wurde das
Produkt nicht mehr angeboten. Ich denke, dass es dieses Produkt heute schon
lange nicht mehr gibt.

Ähnlich wird es m.E. auch mit dem entsprechenden Einschluß in die PHV
laufen.

Mit freundlichem Gruß

[Name ausgeblendet]

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