Fernabsatzgesetz

09.12.2004 13:20:37

Ich werde derzeit mit Hinweisen auf das neue Fernabsatzgesetz und die
nun erforderlichen neuen Formulare „bombardiert“. Allerdings nur von
Initiatoren geschlossener Fonds/Beteiligungen. Hat sich schon jemand mit
der Materie auseinandergesetzt und kann sagen, ob das Fernabsatzgesetz
auch für den Versicherungsbereich gilt sofern mal ein Antrag per Post an
den Kunden geschickt wird?

Schon einmal Danke für die Hinweise.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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