Festdarlehen und Lebensversicherung

10.12.2010 14:10:42

Hallo Listenteilnehmer,

es kam früher (in den 90er Jahren) häufiger vor, dass statt eines
Annuitäten-Baudarlehens ein Festdarlehen mit einer Lebensversicherung als
Tilgung gewählt wurde. Vom Kunden ging das eigentlich selten aus. Manchmal
hat die finanzierende Bank die Lebensversicherung vermittelt. Manchmal hat
sich der Kunde wegen des Darlehens (durchaus erst als Annuitätendarlehen) an
den Versicherer gewandt - dann hat wohl der Versicherungsagent beides (als
auch das vom Versicherer selbst oder einem Schwesterunternehmen - z. B. der
Krankenversicherung - vergebene Darlehen ) vermittelt, als Gesamtkonzept.

Was aber in den Fällen, wo ein Bank-Festdarlehen mit einer
Lebensversicherung zur Tilgung kombiniert wird? War dies - und ist es
heute - typisches Geschäft eines Versicherungsagenten oder eines Maklers?
Wird es also z. B. im Versicherungsvertrieb geschult, oder gibt es - für
Agenten - Regeln, wie der Antrag zum Bankdarlehen über die Versicherung
eingereicht und verprovisioniert wird? Oder wird der Versicherungsagent
hinsichtlich der Vermittlung des Bankdarlehens außerhalb seiner Tätigkeit
als Versicherungsagent tätig, geht also dieser Teil den Versicherer gar
nichts an?

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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