Feuervers. Zustimmung d. Gläubigerbanken

03.12.2004 14:36:33

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stehe vor folgendem Problem:

Die Feuerversicherung für ein MFH wurde fristgerecht zum
31.12.2004 gekündigt. Es handelt sich um eine Eigentümer-
gemeinschaft. Verschiedene Banken haben Ihre Rechte
bei der Versicherung angemeldet und -bis auf eine Bank-
auch alle Ihre Zustimmung zum Versichererwechsel rechtzeitig gegeben.
Die Zustimmung der einen Bank ist leider erst heute bei der
Versicherung eingegangen. Der Sachbearbeiter ist nun stur
und sagt er habe sich an Vorschriften zu halten und er könne
den Vertrag zum Jahresende nicht auflösen.
Rein nach VVG handelt er natürlich korrekt.
Ich habe nun von der Hausverwaltung erfahren, dass vor 2 Wochen
ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.
Ich weiß im Moment noch nicht wann genau der Eigentumsübergang
im Grundbuch eigetragen wurde. Nehmen wir mal an diese Eintragung
wäre jetzt erst erfolgt, und ich kündige den Vertrag nochmals zum 31.12.2004
wegen Eigentümerwechsel. Wie verhält es sich hier mit der Zustimmung
der Gläubigerbanken. Muss hier die Zustimmung auch ein Monat vor Ablauf
vorliegen???

Achso, es handelt sich bei dem netten Herrn [Name ausgeblendet]Sachbearbeiter
der Sparkassen-Versicherung Wiesbaden.

Vielen Dank

[Name ausgeblendet]

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