Fiktive Abrechnung eines Glasschadens in der Fahrzeugteilversicherung nicht möglich?

21.05.2010 12:15:33

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Kunde hat Frontschaden und verkauft Kfz, möchte aber die Front- und
Nebelscheinwerfer vom Versicherer erstattet haben.

Versicherer schreibt, dass Glasbruchschäden grundsätzlich nicht nach
Kostenvoranschlag abgerechnet werden, weil "ohne eine Reparatur die
Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht mehr gegeben ist".

Das Argument zieht m.E. nicht. Dann dürfte ein Achsenbruch nach einem
Unfall auch nicht über Gutachten abgerechnet werden. Ich glaube ein
entsprechendes Urteil in den beiden vergangenen Jahren einmal gelesen zu
haben, kann es aber nicht mehr finden. Hat jemand eine Idee, wie man den
Schaden doch noch fiktiv abrechnen kann?

Allen ein schönes Pfingstwochenende und schon einmal vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...