"Fogging" ein Fall für die H+G-Haftpflicht??

12.03.2013 13:46:59

Schönen guten Tag in die Runde,

ein VN, Inhaber eines MFH, wird von einem Mieter auf Schadenersatz
angesprochen,

weil in seiner Wohnung Schwarzstaubablagerungen aufgetreten sind.

Er hatte den Vermieter vor ca. 3 Wochen angesprochen, als er die ersten
Ablagerungen

festgestellt hatte. Der Vermieter hat aber nichts unternommen und auf
ausreichendes

Lüften und Heizen hingewiesen, zumal auch nur die Eine von 12 Wohnungen
betroffen ist.

Außerdem vermutet unser VN das die Ablagerungen von den Möbeln oder
Teppichböden

oder Elektrogeräten stammen könnten, der Mieter bewohnt die Wohnung seit
einem Jahr.

Ist solch ein Fall schon einmal im Kollegenkreis aufgetreten??

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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