Fonds mit Steuervorwegabzug

21.04.2005 08:51:21

Zur Information was uns gerade zuging:

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Uns liegt ein ENTWURF des BMF vor, der die Aufhebung des § 2b EStG sowie die
Einführung eines § 15 b EStG vorsieht.

VERLUSTABZUGSBEGRENZUNG:
Ein neuer § 15 b EStG würde gemäß Entwurf die Verrechnung von Verlusten nur
noch mit der selben Einkunftsquelle, nicht jedoch mit anderen Einkünften
erlauben. Voraussetzung wäre, das der Fonds mehr als 10% Verluste bezogen
auf das eingesetzte Eigenkapital aufweist.

VERTRAUENSSCHUTZ:
Im Rahmen einer Übergangsregelung würde die Neuregelung jedoch NICHT für
Fonds gelten, für die der Außenvertrieb vor dem 18.03.2005 begonnen hat und
deren Anleger vor dem 01.10.2005 beigetreten sind. Achtung: 2006er Tranchen
von Kombi-Modellen dürften betroffen sein, weil der Beitritt erst in 2006
erfolgt.

Das BMF begründet die Überlegungen damit, dass durch die
Verlustabzugsbeschränkung Steuermindereinnahmen von ca. 2,5 Mrd. EUR
vermieden werden. Leider wird dabei nicht ergänzt, dass dies lediglich der
Liquiditätseffekt aus der verhinderten Steuerstundung ist und die
Finanzverwaltung über die gesamte Laufzeit des Fonds keinerlei Mehreinnahmen
realisiert. Ferner würden künftig die Steuerzahlungen auf die positiven
Ergebnisse der regelmäßig auf Totalüberschuss konzipierten Fonds entfallen,
die in Folge einer derartigen Neuregelung nicht mehr emittiert werden.

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Der Vollständige Link zum Artikel:

https://www.efonds24.de/dok/BMF_15b.pdf

(Ich hoffe diesmal klappt das mit dem Link)

Mit freundlichen Grüssen

[Name ausgeblendet]

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