Formulierung der DU-Klausel bei der Nürnberger

14.06.2010 12:25:01

Werte Kollegen,

haben Sie sich schon einmal mit der genauen Formulierung der DU-Klausel bei
der Nürnberger beschäftigt?

Auszug aus der Formulierung:

... es reicht aus wenn die versicherte Person als Beamtin/Beamter infolge
eines körperlichen Gebrechens oder einer Schwäche ihrer körperlichen oder
geistigen Kräfte zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten DAUERND unfähig ist UND
DAZU wegen Dienstunfähigkeit im allgemeinen Verwaltungsdienst in den
Ruhestand versetzt oder entlassen worden ist.

Ich verstehe das doch richtig?

1. Voraussetzung: Dauernde(!!!) DU wegen Krankheit oder Unfall. - Prüfung
durch den Versicherer
2. Voraussetzung: Dienstunfähigkeitsbescheinigung durch den Dienstherrn.

Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen.

Das bedeutet womöglich sogar, dass der günstige Prognosezeitraum von 6
Monaten auf diese Weise ausgehebelt wird.

Wie sehen Sie diese Formulierung?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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