Frage an die Beihilfe-"Experten"

13.09.2005 20:45:20

Liebe Kollegen,

kann mir jemand bei folgendem Sachverhalt weiterhelfen?

Er Beamter auf Lebenszeit (Freistaat Bayern)
Sie bisher geringfügig beschäftigt auf 400,- € Basis
3 Kinder
Bisher die gesamte Familie Beihilfe und entsprechend den Prozenten bei
Debeka privatversichert.

Seit 01.09. arbeitet sie nun mehr Wochenstunden; neuer Monatslohn 580,- €
brutto.
Der Arbeitgeber hat sie bei der AOK angemeldet.

Meines Wissens ist die Familie jedoch bis zu einem "Zuverdienst" der
Ehegattin bis 18.000,- € p.a. Bruttolohn weiterhin in der Beihilfe.

Möglichkeit 1: Alles bleibt wie bisher; keine Versicherung der Ehegattin bei
der AOK

Möglichkeit 1a: Wechsel der Familie von Debeka zu Universa (Tarife A20,
ST2/20, ZA20, BZ20, KSKT40, PVB, PT40; analog zu bestehenden
Debeka-Tarifen); Beitrag nur geringfügig über derzeitigem Beitrag Debeka,
jedoch erhebliche Leistungsverbesserungen;
Alternativvorschläge willkommen!
Diese Möglichkeit würde ich natürlich präferieren ;-)))

Möglichkeit 2: AOK sagt, Kinder sind bei Ehefrau [Name ausgeblendet], es fällt nur
Beitrag 49,59 € (+ 44,37 € Arbeitgeber) an.
Wechsel bei Debeka zu Tarif WK100 (2-Bett, Chefarzt inkl. Wechsel in PKV
OHNE erneute Gesundheitsprüfung), AZPlus, TG43/10, PVZ40, TK40

Möglichkeit 2a: AOK w.o.; Universa Zusatztarife (evtl. auch andere
Gesellschaften); Universa kl. Anwartschaft; da der Job nicht "sicher" ist
und niemand weiß, ob das Beschäftigungsverhältnis in einem Jahr (z.B.) noch
besteht; daher ist Wechselmöglichkeit Beihilfe/PKV OHNE erneute
Gesundheitsprüfung als Option ein MUSS!

Möglichkeit 3: Ehegattin AOK Pflichtversichert; Kinder jeweils freiwilliges
Mitglied, da Ehegatte Hauptverdiener und PKV versichert.
Diese Regelung tritt bei Voll-PKV-Versicherten in Kraft.

Meiner Meinung nach, bleibt die Familie weiterhin in der Beihilfe, da
Jahresverdienst Ehegattin <<18.000,- € p.a beträgt.
Da es sich hier meines Wissens um eine "Kann"-Bestimmung handelt, könnte
sich die Ehefrau [Name ausgeblendet]der GKV versichern. Meiner Meinung nach müssten
jedoch die Kinder dann jeweils freiwilliges Mitglied in der GKV werden, da
in dieser Konstellation keine beitragsfreie Mitversicherung möglich ist.
Hinzu kommen dann noch die Aufwendungen für
GKV-Zusatz-Versicherungen/Anwartschaft; finanziell gesehen also
uninteressant.

Wer kann mir hier mit rechtssicheren (!!!) Quellen weiterhelfen? Wo könnte
man dies nachlesen?

Vielen Dank

[Name ausgeblendet]

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