Frage für Sach (Schaden) Experten zu den AFB 2008

17.12.2009 13:09:02

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zu den AFB 2008 eines VR. Dort findet sich folgende
Definition:

3. Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.

Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen
Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen
auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch
Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines direkten
Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen
und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich.

Es geht hier um Überspannung zu folgendem Schadenhergang, der passiert
ist, aber beim alten Versicherer nicht versichert war.

Dirkter Blitzeinschlag in Laterna auf dem Vers.-grundstück. Dadurch
Überspannungsschäden an Herden, Kühlgeräten eines Gastronimiebetriebes.
Wäre der Schaden gemäß o.a. Definition gedeckt ?

Ich bin mir um unklaren, ob z.B. die Laterne auf dem Grundstück als
"elektrische Einrichtung" oder andere Sache gilt.

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...