Frage (und Antwort) zu einer Haftungsfrage

29.05.2006 09:27:30

Hallo Liste,

da hier regelmäßig Fälle mit Haftungsfragen hochkommen, stelle ich mal
ein Urteil aus der aktuellen Wirtschaftswoche hinein. Eine Mithaftung
des Jungen an dem Kfz-Schaden empfinde ich als eine extrem unangemessene
Auslegung - aber lesen Sie selbst:

Ein zehnjähriger Junge drehte auf seinem BMX-Rad in einem privaten
Garagenhof seine Runden. Da die Zufahrt zum Hof von einer etwa 1,60
Meter hohen Hecke begrenzt war, sah ein von der Straße abbiegender
Autofahrer den Jungen zu spät, es kam bei Tempo 30 zum Zusammenprall.
Für die Verletzungen und die Schäden an Auto und Rad haftet der Junge -
und damit seine Eltern - zur Hälfte mit, entschied das Landgericht
Krefeld (3 0 179/05). Der Grund die bei Verkehrsunfallen ungewöhnliche
Mithaftung eines Kindes: Der kleine BMX-Fan hatte keinen Fahrsadhelm
getragen. Auch wenn es keine generelle Helmpflicht gebe, so die
Krefelder Richter, sei helmloses Fahren eine "Außerachtlassung der
eigenen Interessen". Der Autofahrer müsse die Schäden somit nicht
alleine bezahlen, obwohl er angesichts des schlecht einsehbaren Hofs mit
30 Stundenkilometern eindeutig schnell unterwegs war.

Gruss,

[Name ausgeblendet]

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