Frage zu Beihilfetarifen

13.03.2009 12:10:28

Sehr geehrte Kollegen,

eine Frage zu den Beihilfetarifen, besser zum Beamtenrecht.

Es gibt ja Ehepartner die unter bestimmten Voraussetzungen
berücksichtigungsfähig auf Grund der Beamtenstellung des Ehepartners sind,
eine private KV zu Beihilfekonditionen haben. Diese Stellung gilt im
Arbeitsleben sowie im Rentenalter. Wie verhält es sich aber bei Ableben des
Beamten? Gilt für den verbleibenden Ehepartner diese Vergünstigung
lebenslang, oder muss dann eine Umstellung auf Normaltarif innerhalb der PKV
beantragt werden.

Vielleicht kann da jemand von Ihnen eine Aussage treffen, ohne das ich mich
in die Gesetze einlesen muss? Danke im Voraus

[Name ausgeblendet]

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