Frage zu Vorsatz/Rückstau in der Elementarversicherung

11.11.2014 11:52:10

Guten Tag,

in der Elementarversicherung ist i.d.R. auch Rückstau versichert. Bei
vielen Gesellschaften ist bedingungsgemäß das Vorhandensein einer
funktionierenden Rückstausicherung erforderlich. Es gibt jedoch auch
Gesellschaften, die diesbezüglich keine Vorgaben haben. Allerdings gibt
es ja auch noch die Vorschrift der "Sicherheitsvorschriften", nachdem
alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten
Sicherheitsvorschriften zu beachten sind. Der betreffende Versicherer
leistet aber auch, wenn Sicherheitsvorschriften grob fahrlässig nicht
beachtet werden. Nicht versichert ist natürlich "Vorsatz".
Die Stadt [Name ausgeblendet] hat in ihrer Abwassersatzung festgelegt, dass zur
Vermeidung von Schäden Rückstausicherungen vorhanden sein müssen und
dies unter amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Ist das jetzt
Vorsatz, wenn der Kunde das liest und nichts veranlasst ? Hat jemand von
Ihnen diesbezüglich schon Erfahrungen mit Versicherern gemacht ?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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11.11.2014 14:45:07

Es ist in so einem Fall eine obliegenheitsverletzung vor dem versicherungsfall und berechtigt zur Kürzung der Leistung.

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Greetings BMFriese

[Name ausgeblendet]

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