Frage zum Gewerberecht / Handelsrecht

08.08.2006 20:07:52

Hallo werte Kollegen,

benötigt innerhalb einer OHG bzw. einer KG jeder der Komplementären und
Kommanditisten eine Erlaubnis nach § 34 c GewO, auch wenn derjenige diese
Geschäfte nicht tätigt?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...