Frage zur Beschaffenheit der VBK

14.11.2006 09:06:36

Guten Morgen.

Direkt zum Tagesstart ein rechtliche Frage zur Beschaffenheit einer
Versicherungsbestätigungskarte.

Wenn ein Versicherer ein SVA (Strassenverkehrsamt / Zulassungsstelle) dazu
auffordert eine VBK zurück zu senden, weil Deckung erloschen ist, das SVA
dies aber NICHT tut,

obwohl der Versicherer sogar mehrfach hieran erinnert (ist mir vorher auch
noch nie passiert),

hat der Kunde dann Haftpflichtschutz oder nicht?

Der Versicherer sagt nein,

weil ja mehrfach eben auf das Erlöschen des Schutzes hingewiesen wurde.

Das SVA sagt ja,

denn der Kunde hat ja kein Schreiben vom SVA bekommen, das er keinen Schutz
hat.

Hängt dies davon ab, ob der Kunde Schreiben des VRs erhalten hat
(Kündigung), oder nur vom Schreiben des SVA?

Ich weis gerade nicht was vor was geht.

DANKE!!!

Mit freundlichem Gruß,

[Name ausgeblendet]

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