Frage zur Darlehenskündigung nach §489 BGB Abs 1 Nr. 3 - Vorfälligkeitsentschädigung

08.02.2007 14:13:08

Hallo liebe Kollegen und natürlich Kolleginnen,

Folgende Frage habe ich:

Wenn ich ein Darlehen (20 Jahre Zinsbindung) (grundpfandrechtlich gesichert) gem §489 BGB Abs 1 Nr.
3 nach 10 Jahren kündige. Muss ich dann eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?

Mit freundlichem Gruß

[Name ausgeblendet]

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