Freiwillige Versicherung bei der GKV

04.02.2004 15:32:03

Liebe Kollegen,

folgende Frage kann ich nicht mit Bestimmtheit beantworten - vielleicht
können Sie mir auf die Sprünge helfen:

Unser Mandant war bislang Küchenchef im elterlichen Gastronomiebetrieb
(GKV-pflichtversichert - unter BBG). Zum 01.01.2004 übernimmt er die Firma
der Eltern als Gesellschafter/Geschäftsführer der GmbH - ist somit also
selbständig tätig. Nun möchte er sich im Laufe des Jahres 2004 privat
krankenversichern. Wir sind mit unseren Gesprächen noch nicht sehr weit, da
er zeitlich sehr eingeschränkt ist - wir werden voraussichtlich im März ein
Analysegepsräch führen können und uns gemeinsam mit dem Kunden auf einen
Versicherer und Tarif verständigen.

Nun wird er in der Zwischenzeit bei der GKV weiterversichert - als
freiwilliges Mitglied. Greift hier die 18-monatige Bindungszeit ebenso (er
war schon vorher bei dieser GKV), oder kann wie üblich zum Ende des
übernächsten Monats gekündigt werden?

mk Versicherungsmakler
Ansprechpartner:

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...