Freiwilllig in die GKV nach Bundeswehr

09.06.2006 08:51:42

Sehr geehrte Kollegen,

wer hat kompakte Informatione zur Klärung folgender Konstellation (zu
meiner Entlastung: war eine Rand-Diskussion, nicht Beratungsthema):

Kunde ist derzeit als Soldat bei der BW und auch dort über die freie
Heilfürsorge abgesichert.
Nebenberuflich hat er als Gewerbe einen Online-Versand (erfolgreich) aufgebaut.
Kunde ist nach der Ausbildung direkt zur Bundeswehr, jetzt 30 Jahre alt.
Derzeit nimmt er Elternzeit für die 2 Monate alte Tochter.
Frau [Name ausgeblendet]Arbeitnehmerin (jetzt auch in Elterzeit) in einer GKV.

a) Nach Kundeaussage ist bei einer Beendigung seiner Dienstzeit eine
Aufnahme in der GKV - als dann freiwillig Versicherter (Online Handel als
Selbständiger)- nicht sichergestellt. Mein Blick in das SGB V §9
(Freiwillige Versicherung) scheint dem Kunden Recht zu geben. Kann das
jemand bestätigen/ widerlegen / begründen ?

b) die Tochter ist derzeit über die Mutter familienversichert. Ist das bei
dieser Konstellation (Vater freie Heilfürsorge - Mutter GKV, beide in
Elternzeit) korrekt ?

Vorab vielen Dank,

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...