Gültigkeit eines Maklerauftrages

04.09.2003 12:12:03

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Ein Kunde hat 2 Maklern einen Maklerauftrag zur Betreuung seiner
Versicherungsangelegenheiten erteilt. Bei Makler 1 im Jahre 2002, bei Makler
2 im Jahre 2003. Der zuerst abgeschlossene Maklervertrag ist ungekündigt.

Nun meine Frage, welche Vollmacht ist rechtsgültig? Die erste, ungekündigte
oder die zuletzt erteilte? Muß es der Makler mit dem ersten
(ungekündigten)Maklermandat dulden, dass der 2. Makler Bestandsverträge
kündigt oder in seinen Bestand übertragen läßt?

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir hier weiterhelfen könnten. Gibt es hier
gesetzliche Regelungen und wo finde ich diese.

Vielen Dank im voraus.

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...