GKV Pflicht bei Teilzeit während Elternzeit ?

26.09.2006 11:46:53

Hallo Liste,

komplizierter Fall auf meinem Tisch, ich brauche Hilfe:

Kundin (Ärztin), PKV seit 1997, hat in 10.2003 ihr 1. Kind geboren. Die
Elternzeit wurde erst auf 1 Jahr festgesetzt, weiterhin PKV.

In 10.2004 hat sie dann ihren alten Job mit einer Arbeitszeit von 19,25
Stunden die Woche wieder aufgenommen, weiterhin PKV.

Jetzt in 06.2006 hat sie ihr 2. Kind geboren, zwischenzeitlich wurde die
Elternzeit des 1. Kindes auf die vollen 3 Jahre (10.2006) verlängert.

Mit der Geburt jetzt in 06.2006 hat sie für das 2. Kind die volle
Elternzeit bis 06.2009 beantragt, geht aber weiterhin die 19,25 Stunden
arbeiten (Ausnahme Mutterschutzfrist).

Plötzlich sagt der Arbeitgeber, sie müsse sich jetzt von der GKV
befreien lassen, um Mutterschutzgeld zu bekommen, sie war aber seit 1997
nie wieder pflichtig. Oder ?

Haben wir etwas übersehen ? Wenn ja, wie und wo befreien wir uns ?

Danke vorab.

Gruß,

[Name ausgeblendet]

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