Gebäude-LW-Schaden bei Verischererwechsel...wer zahlt?

15.02.2013 12:03:35

Hallo werte Kollegen,

auch wenn Fasching war!

Heute zu lesen: wenn ein LW Schaden vom Entstehungszeitpunkt nicht
eindeutig zuordenbar ist, muß bei einem inzischen eingetretenen
Versichererwechsel weder der alte noch der neue Versicherer
bezahlen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Soweit so gut, also Hände weg vom Gebäudeversichererwechsel, es sei
denn der neue Versicherer übernimmt eine entsprechende
Garantierklärung. Anderfalls droht Vermittlerruin.

Bezeichend ist, das auf Anfrage von Versicherungstipp , ein nicht
gerade unbekanntes Pressemedium, 18 Versicherer auch auf mehrmalige
Nachfrage nicht daran dachten, überhaupt zu antworten und 4 obendrein
eine Antwort auch noch ausdrücklich verweigerten.

Da mutet es geradezu als erhellend an, wenn VHV und Signal meinten, so
ein Schaden käme doch nur sehr selten vor. Unter den Blinden ist der
Einäugige eben immer der König. Man fragt sich aber, wenn es denn so
selten sei, wieso kann man dann die in solchen Fällen in Aussicht
gestellte Kundenfreundliche Regelung nicht, auch zugunsten des
Vermittlers, rechtsverbindlich zusagen??
Worauf auch gleich die Antwort der VHV nachgeschoben ist, dass solche
Schäden besonders teuer seien...aha, so ist das also.

Als Kaiser, obwohl die Assekuranzmonarchie seit dem Tod der Hamburg
Mannheimer als abgeschafft gilt, geht die Gothaer gekrönt vom Platz,
sagt sie in solchen Fällen doch Deckung zu.
Was bleibt ist die Erkenntniss, daß das Kommunikationsverhalten der
Versicherer nicht nur bei Maklern nach mittelalterlicher Gutsherrenart
und nicht nach königlicher Kaufmannsmanier betrieben wird.
Offenbar auch bei Presseanfragen verbunkern sich die Herren Manager
hinter einer Verteidigungslinie die von ahnungs- und gewissenlosen
Callcenterscharfschützen beinhart verteidigt wird.

Man könnte in den Verdacht kommen, daß es diesen Herren im feinen Zwirn
völlig egal ist, was die Medien, die Presse, die Kunden und die
Vermittlerschaft interessieren. Nur ein Schelm, der das auf den
Unwillen der Vorstände oder, schlimmer noch, auf mangelnde Kompetenz
und den mangelnden Willen eigene Verantworung zu übernehmen, zurückführt
Bei derlei Public Relation muß man sich über eine negative Medienwelle
zulasten der Versicherer nicht wundern. Alle teueren positiven
Werbefeldzüge werden so von den Strategen in den Vorstandsgeneralstäben
ohne Not in die Luft verpufft.

Es grüßt

[Name ausgeblendet]

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